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Eigene Geschichten

Eine Geschichte über die Gültigkeit des gesprochenen Wortes und dem Umweltschutz im Kleinen in unserer Zeit

Es war einmal die Familie S. die, frisch verheiratet,  im Jahre 1980 ein Haus in L. zog. Dies hatten sie von den Eltern von Herrn S. zur Hochzeit bekommen. Das Haus wurde Ende der 1960´er gebaut. In dieser Zeit, vermutlich, pflanzten die Eltern von Herrn S. eine Reihe von Fichten an ihre Grundstücksgrenze.  Das Nachbargrundstück lag, zu dieser Zeit, brach. Also waren die Bäume beim Einzug von Familie S. schon über 10 Jahre alt. Im Laufe der Jahre wurden aus den Fichten stattliche Bäume die auch auf das Nachbargrundstück ragten. Deswegen suchte Herr S. immer wieder das Gespräch mit dem Besitzer des Nachbargrundstückes Herrn T. Dieser versprach ihm, falls er jemals das Grundstück verkaufen würde, es zuerst Herrn S. anzubieten. 

Nun kommt die Gültigkeit des gesprochenen Wortes das erste Mal ins Spiel.

Eines Tages vor ca. 10-12 Jahren (so genau weiß das der Autor nicht mehr) fingen plötzlich Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück an. Daraufhin stellte Herr S. Herrn T. zur Rede. Dieser erzählte er habe nur die Hälfte des Grundstücks an Herrn B. von der örtlichen Bank verkauft. Aber auch das hat nicht gestimmt. Die eine Hälfte gehörte der Familie B. die andere Hälfte ihrer Tochter und dem Schwiegersohn.
Während der Bauphase suchte Herr B. das Gespräch mit der Familie S.  Dies fand im Wohnzimmer der Familie S. statt. Bei diesem Gespräch bat H. B. darum, ein paar Äste an den Fichten entfernen zu dürfen. Dies wurde von Herrn S. natürlich zugesagt. Auf die Nachfrage von Herrn S. ob es jemals irgendwelche Probleme mit den Bäumen geben könnte, hat H. B. geantwortet: Es wird mit den Bäumen nie Probleme geben.
Damals sprach noch Niemand von CO² Verschmutzung und Herr S. wäre eventuell bereit gewesen die Bäume schweren Herzens zu entfernen.
Das Verhältnis zu den neuen Nachbarn entwickelte sich eigentlich sehr positiv. Dann nach Jahren der Ruhe kam die erneute Anfrage: Man wolle noch ein paar Äste mehr entfernen.
Was darauf folgte war fast schon ein Kahlschlag. Alle direkten Nachbarn waren entsetzt.
Kurz darauf suchte Herr B. ein Gespräch am Zaun mit Herrn S. Dort verlangte er die Entfernung der restlichen Äste. Eventuell könnte man sich auf einen Rückschnitt auf zwei Meter Länge einigen.
Des Friedens willens organisierte Herr S. eine Astschneidaktion. Doch es kam anders. Wieder eine neue Forderung: Die Bäume sollten nun ganz weg. Darauf wurde die schon geplante Astschneidaktion abgesagt.

Dies war das zweite Beispiel über die Gültigkeit des gesprochenen Wortes in unserer heutigen Zeit.

Nun kommen wir zu Umweltschutz im Kleinen.
Auf die Argumente, Kinder gehen für die Umwelt auf die Straße, die Bäume wären doch Kohlenstoffspeicher und würden Sauerstoff freisetzen, Wälder (auch Fichtenwälder) würden sterben antwortete Herr B.: Fichten seien keine schützenswerte Bäume.
Diese Aussage verwunderte Herrn S. doch sehr. Herr B. hat doch auch Enkel. Seine Frau hat jahrelang beruflich Kleinkinder erzogen, die für den Umweltschutz begeistert werden sollten. Außerdem ist sie nun auf der Kandidatenliste der größten Partei in Bayern für den Gemeinderat. Mit einer solchen Einstellung zur Umwelt kann Herr S. diese natürlich nicht mehr wählen. 

Wegen den immer neuen Ansprüchen von Herrn B. wurde telefonisch eine rechtliche Auskunft eingeholt. Die Aussage dieser Auskunft war: Die Bäume haben einen Bestandsschutz.

Wie es mit dieser Geschichte weitergeht weiß man nicht so genau. Aber die Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Klärung wird immer Größer.

Ich werde weiter berichten.

Dieter Scheible

 

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